LEISTUNGEN
Hautkrebsvorsorge
Seit einigen Jahren gilt die Hautkrebsvorsorge als eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Danach kann jeder ab dem 35. Lebensjahr eine solche Untersuchung durchführen lassen; üblicherweise alle 2 Jahre.
Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine solche Vorsorgeuntersuchung auch jährlich und auch vor dem 35. Lebensjahr.
Terminsprechstunde
Bitte bemühen Sie sich telefonisch oder persönlich um einen Termin. In dringenden Notfällen ist natürlich auch eine Vorstellung ohne Termin möglich. Dann kann es aber zu längeren Wartezeiten kommen.
Terminvereinbarungen unter Tel. 0471 2 58 88
Praxiszeiten
Montag | 8.00 -15.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 - 12.00 Uhr u. 15.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 12.00 Uhr u. 15.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr n. V. |